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Auszahlung der „Überbrückungshilfe III“ frühestens im März erwartet

Hinweisschild an einer geschlossenen Bar, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Hinweisschild an einer geschlossenen Bar, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Auch nach der schwierigen Einigung innerhalb der Bundesregierung über eine Vereinfachung, Beschleunigung und Erhöhung der sogenannten Überbrückungshilfe III dürften so schnell keine Hilfsgelder an Unternehmen fließen. Laut eines Berichts des „Spiegel“ verzögert sich die Auszahlung der Hilfen an große Firmen bis mindestens bis März. Grund sind nach Informationen aus der Bundesregierung der weiterhin komplizierte Verwaltungsakt sowie eine ausstehende Genehmigung der EU. Diese, so befürchtet man, könnte Auflagen verhängen, die es notwendig machten, die Hilfen und die eigens für die Beantragung und Auszahlung programmierte Software anzupassen.

Aus diesem Grund hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür starkgemacht, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verlängern. Dadurch soll den Unternehmen Zeit verschafft werden, um in jedem Fall bis Ostern durchzuhalten. Nach Informationen des „Spiegel“ hält man es im zuständigen Bundesjustizministerium gar für möglich, erst im Jahr 2022 zu einem normalen Insolvenzgeschehen zurückzukommen.

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