
Wer in der Grafschaft Bentheim wofür zuständig ist, wenn es um Kitas, Ferienbetreuung oder Jugendarbeit geht, steht jetzt erstmals verbindlich fest. Der Landkreis und alle kreisangehörigen Kommunen haben sich auf drei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen verständigt, die Anfang August in Kraft getreten sind.
Gemeinden übernehmen die Kitas, der Kreis zahlt mit
Bei der Kindertagesbetreuung liegt die Zuständigkeit künftig grundsätzlich bei den Gemeinden, nur die Kindertagespflege bleibt beim Landkreis. Der Kreis übernimmt weiterhin die Elternbeiträge und bezuschusst die Betriebskosten der Einrichtungen; die Zuschüsse steigen so, dass anfallende Fehlbeträge spätestens ab dem Kindergartenjahr 2028/29 je zur Hälfte von Gemeinden und Landkreis getragen werden. Auch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen und die Ferienbetreuung sind die Gemeinden zuständig, der Kreis beteiligt sich an Personal-, Honorar- und Sachkosten.
Jugendhaus-Pflicht ab 5.000 Einwohnern
Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die gemeindliche Jugendpflege gelten künftig einheitliche Standards. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern brauchen ein Jugendhaus und einen Jugendausschuss, außerdem ist qualifiziertes Fachpersonal Pflicht. Als Personalschlüssel gilt: Je 100 Einwohnerinnen und Einwohner zwischen 10 und 25 Jahren soll mindestens ein Stellenanteil von 0,1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Der Landkreis unterstützt die Kommunen fachlich über die Kreisjugendpflege und fördert die Einhaltung der Standards mit jährlichen Zuschüssen.
„Landkreis und Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung und wollen gemeinsam bestmögliche Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Grafschaft bieten“, sagte Landrat Uwe Fietzek und dankte den Bürgermeistern, dass die drei Vereinbarungen noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode zustande gekommen seien.
Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim