Wer bei der Stichwahl am 27. September in Nordhorn per Brief abstimmen möchte, muss den Wahlscheinantrag online stellen, spätestens bis Mittwoch, 23. September. Die Stadt Nordhorn verschickt die ersten Unterlagen ab Freitag, 18. September, und rät, den Antrag wegen der Postlaufzeiten frühzeitig zu stellen.
Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr vorliegen
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang: Ausgefüllte Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 27. September, um 18 Uhr bei der Stadt Nordhorn eingegangen sein, später eintreffende Briefe können nicht mehr gewertet werden. Wer nicht auf die Post vertrauen möchte, kann den Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten am Stadthaus II am Büchereiplatz einwerfen.
Wahlbüro ab 21. September, Wahllokale am 27. September
Ab Montag, 21. September, kann im Wahlbüro im Stadthaus II, Zimmer E.09, auch ohne vorherige Postbestellung direkt vor Ort per Briefwahl abgestimmt werden. Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs zusätzlich 14 bis 16 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr. Wer lieber ins Wahllokal geht, kann das am Sonntag, 27. September, zwischen 8 und 18 Uhr tun, die bisherige Wahlbenachrichtigung und das gewohnte Wahllokal gelten weiterhin. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe mit Personalausweis oder Reisepass möglich.
Hintergrund: Stichwahl um Bürgermeister- und Landratsamt
Die Stichwahl war nötig geworden, weil bei der Kommunalwahl am 13. September weder bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters noch bei der Wahl der Landrätin oder des Landrats jemand die absolute Mehrheit erreicht hatte. Fragen beantwortet das Wahlbüro unter 05921 878-258 oder 05921 878-268 sowie per E-Mail an briefwahl@nordhorn.de, weitere Informationen gibt es unter www.nordhorn.de/kommunalwahl2026.
Quelle: Stadt Nordhorn