
Jugendliche auf viel zu schnellen Fatbikes, Räder und Roller ohne Versicherungsschutz, dazu Beschwerden aus der Nachbarschaft: In Nordhorn hat die Polizei am Dienstag, 25. August 2026, deshalb erneut eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt.
Vom Fahrrad aus und im Zivilwagen
Kontrolliert wurde aus mehreren Richtungen gleichzeitig: Die Einsatzkräfte waren mit eigenen Fahrrädern, mit Funkstreifen- und mit Zivilwagen unterwegs, ein Beamter der Verkehrsprävention des Polizeikommissariats Nordhorn saß auf einem Kraftrad. So kamen 67 überprüfte Fahrzeuge zusammen: 44 E-Scooter, 21 Fatbikes, ein Fahrrad und ein Klein-Lkw.
28 Verfahren an einem Tag
Die Bilanz: 15 Ordnungswidrigkeiten und 13 Straftaten. Um welche Delikte es sich bei den Straftaten handelt, hat die Polizei offen gelassen. Ein häufiger Grund für Strafverfahren in diesem Bereich ist das Fahren ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz – das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz kein Bußgeld-, sondern ein Strafverfahren.
Die Grenze liegt bei 25 km/h
Für Halterinnen und Halter ist entscheidend, wie schnell das Rad fährt: Solange der Motor eines Fatbikes nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abregelt, ist es ein Fahrrad. Mit Gasgriff oder höherer Endgeschwindigkeit wird daraus ein Kraftfahrzeug mit Versicherungs- und je nach Bauart auch Führerscheinpflicht. E-Scooter brauchen immer ein Versicherungskennzeichen, das Mindestalter beträgt 14 Jahre, und auf Gehwegen haben sie nichts zu suchen.
Zwischenfälle gab es während der Kontrolle nach Polizeiangaben nicht.
Quelle: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim