
Bis zum 6. November 2026 nimmt die Samtgemeinde Lathen Anträge auf Erstattung von Schülerfahrtkosten für die Monate August, September und Oktober entgegen. Das Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 10. Klasse.
Was beim Einreichen zu beachten ist
Einzelfahrkarten sollten nach Datum geordnet sein. Außerdem achtet die Verwaltung darauf, dass die Fahrten in die Schulzeit fallen und nicht in die Ferien. Abgabestelle ist Zimmer O.13 im Rathaus der Samtgemeinde.
Formular im Netz
Den Vordruck bekommt man direkt bei der Samtgemeinde oder auf www.sg-lathen.de über „Bürgerservice“ und „Formularcenter“.
Quelle: Samtgemeinde Lathen