
Ein Faustschlag im Papenburger Stadtpark, 76 mutmaßliche Taten in Meppen und eine Diebstahlserie in Lingen: In der ersten Septemberwoche hat das Landgericht Osnabrück auffällig viele Verfahren mit Emsland-Bezug auf dem Plan.
Papenburg: Vorwurf versuchter Totschlag
Am Mittwoch, 2. September, ab 14:00 Uhr verhandelt die 6. Große Strafkammer gegen einen 30-Jährigen, der zurzeit in der JVA Oldenburg sitzt. Am 5. März 2026 soll er im Stadtpark in Papenburg einem Mann mindestens dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihm dann von hinten den Arm um den Hals gelegt und längere Zeit zugedrückt haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dazu kommt eine Reihe von Diebstählen, alle in Papenburg: Waren aus einer Drogerie, ein gesichertes E-Mountainbike aus einem Elektronikfachgeschäft, ein unverschlossenes Pedelec und Leergutkisten aus einem Verbrauchermarkt, aus denen am Automaten ein Pfandbon erstellt worden sein soll. Bei zwei weiteren Ladendiebstählen soll sich der Angeklagte körperlich gewehrt haben, um zu entkommen. Der Prozess ist mit Fortsetzungsterminen bis zum 6. November angesetzt.
Meppen: 22 Diebstähle und 54 Fälle von Computerbetrug
Die 11. Große Strafkammer verhandelt ab Donnerstag, 3. September, 13:00 Uhr gegen einen 32-Jährigen aus Meppen. Die Vorwürfe aus den Jahren 2022 und 2023 summieren sich auf Diebstahl in 22 Fällen und Computerbetrug in 54 Fällen, dazu Körperverletzung, Bedrohung, Nachstellung und Unterschlagung.
Konkret geht es unter anderem um einen abgestellten Rucksack, zwei E-Scooter, eine Gitarre aus einem verschlossenen Auto und um Onlinebestellungen mit einer fremden Kreditkarte. Sieben Fortsetzungstermine sind bis Ende September vorgesehen.
Lingen: Diebstahlserie in der Berufung
Die Woche beginnt am Montag, 31. August, um 9:15 Uhr mit einer Berufung vor der 16. Kleinen Strafkammer. Das Amtsgericht Lingen (Ems) hatte den 39-jährigen Angeklagten am 6. März 2026 zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt – wegen Diebstahls in 22 Fällen, räuberischen Diebstahls und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Aus Lingener Geschäften sollen unter anderem Zigaretten, Pokémon-Karten, Handtaschen, Schmuck, Parfum und ein Pedelec verschwunden sein. Fortgesetzt wird am 4. September.
Zwei weitere Berufungen betreffen Urteile des Amtsgerichts Lingen: Am Dienstag, 1. September, 9:00 Uhr geht es vor der 5. Kleinen Strafkammer um einen 64-Jährigen aus Lingen, der wegen Beleidigung und Bedrohung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Am Donnerstag, 3. September, 9:00 Uhr verhandelt die 16. Kleine Strafkammer gegen einen 28-Jährigen aus Diepholz, der vor dem Amtsgericht Lingen als Zeuge bewusst falsch ausgesagt haben soll.
Andervenne: Überholmanöver mit Wohnwagen
Ebenfalls am Dienstag, 1. September, 9:00 Uhr befasst sich die 9. Kleine Strafkammer mit einem Vorfall auf der Frerener Straße in Andervenne. Ein 47-Jähriger soll dort am 4. August 2025 mit Pkw und angehängtem Wohnwagen wiederholt dicht aufgefahren und in einer unübersichtlichen Rechtskurve überholt haben. Nur weil andere bremsten, soll ein Frontalzusammenstoß ausgeblieben sein. Das Amtsgericht Lingen verhängte 100 Tagessätze zu je 50 Euro und entzog die Fahrerlaubnis.
Missbrauchsprozess mit Tatorten im Emsland
Am Dienstag, 1. September, beginnt vor der 3. Großen Strafkammer um 9:00 Uhr ein Verfahren gegen einen 48-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 16 Fällen in Tateinheit mit der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte in zwei Fällen. Die Taten sollen zwischen Frühjahr 2006 und Ende 2009 im Emsland begangen worden sein. Drei Fortsetzungstermine folgen im September.
Weitere Termine mit Emsland-Bezug
- Freitag, 4. September, 9:00 Uhr: 48-Jähriger aus Meppen, verurteilt vom Amtsgericht Meppen wegen Unterschlagung eines gefundenen Rucksacks zu 60 Tagessätzen zu je 10 Euro.
- Montag, 31. August, 13:30 Uhr: 44-Jähriger, zurzeit JVA Lingen, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg wegen versuchter sexueller Nötigung.
Was für den Besuch gilt
Die Verhandlungen sind öffentlich. Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden – maßgeblich ist die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung; bei den Berufungen sind die Urteile der Amtsgerichte nicht rechtskräftig.
Quelle: Landgericht Osnabrück, Terminvorschau vom 26. August 2026