
Vereine, kulturelle Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen, die 2027 in Nordhorn öffentliche Kulturveranstaltungen planen, können bei der Stadt einen Zuschuss beantragen. Die Frist endet am Sonntag, 1. November 2026.
Losplanen ist erlaubt, eine Zusage gibt es aber erst im Frühjahr
Sobald der Antrag beim Kulturreferat liegt, dürfen Antragsteller mit ihrem Projekt beginnen und zum Beispiel Verträge schließen, eine eigene Genehmigung brauchen sie dafür nicht. Das Risiko tragen sie allerdings selbst. Die Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung, über die Anträge kann erst entschieden werden, wenn der Rat im Haushalt 2027 Geld dafür bereitstellt. Vorläufige Bescheide sollen voraussichtlich im Frühjahr 2027 folgen.
Partnerstädte, Dinkelland, Jung und Alt
Bevorzugt werden Vorhaben, die den Austausch mit den Partnerstädten und der niederländischen Nachbargemeinde Dinkelland stärken, Brücken zu Menschen ausländischer Herkunft oder zwischen den Generationen bauen, Frauenkultur fördern oder sich künstlerisch mit den großen Fragen der Zeit auseinandersetzen. Voraussetzung ist, dass sich die Kosten nicht anderweitig decken lassen. Ausgeschlossen sind unter anderem CD- und Buchprojekte (außer Heimatchroniken), Karneval, Schützenfeste, Kloatscheeten, interne Vereinsfeste und rein kirchliche Veranstaltungen.
Richtlinien und Formulare gibt es bei Rena Meyer im Kulturreferat, Telefon 05921 878-111, sowie unter www.nordhorn.de/kulturfoerderung.
Quelle: Stadt Nordhorn