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Brüssel droht London mit Strafzöllen

Fahnen von EU und Großbritannien, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Fahnen von EU und Großbritannien, über dts Nachrichtenagentur

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Unmittelbar vor der Ratifizierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich droht Brüssel mit Strafmaßnahmen, sollte London weiter Teile des Vertrags verletzen. Britische Importe in die EU könnten in der Folge mit Zöllen oder Quoten belegt werden, berichtet die „Welt“. „Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält weitreichende Möglichkeiten, damit beide Seite ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sobald es endgültig und vollständig ratifiziert ist, könnten Verstöße gegen das Austrittsabkommen in der Form geahndet werden, dass Teile des Handels- und Kooperationsabkommens ausgesetzt werden. So wäre es rechtlich möglich, britische Importe mit Zöllen oder Quoten zu belegen“, sagte der CDU-Politiker David McAllister, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, der „Welt“.

Die britische Seite hatte Anfang März einseitig den Nordirland-Teil des Abkommens geändert und vereinbarte Übergangsfristen für Zollkontrollen ohne Absprache mit der EU-Kommission verlängert. Die Behörde leitete als Reaktion ein Vertragsverletzungsverfahren ein, die jedoch in der Regel lange dauern. Der im Brexit-Abkommen verankerte Sanktionsmechanismus hingegen kann schneller greifen. „Dieser Mechanismus ist ein Riesenschritt nach vorn. Er sollte ein Beispiel sein auch für andere EU-Handelsabkommen“, sagte Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses. Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag über den am 1. Januar 2021 für vier Monate provisorisch in Kraft getretenen Vertrag ab. Weil der britische Premier Boris Johnson bis kurz vor Schluss verhandelt hatte und das Abkommen erst am Heiligabend stand, lehnten die EU-Parlamentarier eine kurzfristige Prüfung des mehr als 1.400 Seiten langen Vertrags ab. Die Zustimmung der Abgeordneten gilt aber als so gut wie sicher, weil die Alternative eines plötzlichen „No Deal“ zum 1. Mai die schlechtere ist.

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