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Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter bei einem Messie in der Mietwohnung?

Das Emsland ist bekannt für seine hohe Lebensqualität sowie seine zufriedenen Einwohner. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt unter anderem eine große Rolle in dem Landkreis. Hinzu kommt eine sehr gute medizinische Versorgung, die gerade in der heutigen Zeit von Bedeutung ist. Außerdem kann sich das Emsland auch im Bereich des Umweltschutzes sehen lassen: So lässt sich bereits jetzt der gesamte Energiebedarf der Region aus erneuerbaren Energien decken. Schon seit längerer Zeit ist die Nachfrage nach Wohnraum hoch, sei es in Form einer eigenen Immobilie oder einer Mietwohnung. Steht die Neuvermietung eines Objektes an, mangelt es meist nicht an Bewerbern. Vermieter haben die Qual der Wahl und manchmal stellt sich später heraus, dass ihre Entscheidung ein Fehler war.

Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter bei einem Messie in der Mietwohnung?

Steigende Anzahl an Deutschen mit Messie-Syndrom

Immer öfter finden wir in den Medien den Begriff Messie-Syndrom. Während manche die Zahl der Betroffenen in Deutschland auf 1,8 Millionen schätzen, gehen andere sogar von vier Millionen aus. In einem Punkt sind sie sich einig: Die Tendenz ist steigend. In der Regel sammelt ein Messie nicht nur unendlich viele (unnütze) Dinge an, sondern er lässt seine Wohnung auch verschmutzen. Stapel von nicht gespültem Geschirr, verdorbene Lebensmittel, dreckige Fußböden und Teppiche gehören meist zum Standard. Oftmals dauert es Jahre, bis der Vermieter den schlechten Zustand des Mietobjektes bemerkt. Ihr erster Gedanke ist häufig, sofort die fristlose Kündigung auszusprechen. Sie ist jedoch nicht immer wirksam, denn generell genießen Mieter viel Freiheit bei ihrer Lebensgestaltung.

Messies helfen bringt meist mehr als Druck ausüben

Werden keine anderen Mieter oder die Bausubstanz durch all die angesammelten Dinge geschädigt, kann ein Vermieter nichts dagegen tun. Anders sieht es aus, wenn unangenehme Gerüche die Nachbarschaft belästigen oder dadurch Ungeziefer angezogen wird. Grundsätzlich sollte man zunächst versuchen, mit dem Mieter in Ruhe zu sprechen. Das Messie-Syndrom ist meist Ausdruck einer psychischen Erkrankung. Einige Betroffene sind selbst nicht glücklich über den Zustand und froh, wenn sie Hilfe erhalten. Da sie in der Regel Probleme haben, sich von ihren Sachen zu trennen, könnte eine professionelle Entrümpelung vorgeschlagen werden. Für Unternehmen wie die Entrümpelung Neuss zählen Messie-Wohnungen ebenso zu ihren Aufgabengebieten wie Haushalts- sowie Geschäftsauflösungen und vieles mehr. Sie hält Vermietern den Kopf frei und nimmt Messies den für sie schwierigen Schritt der Entfernung ihrer „Sammlungen“ ab. Wichtig ist, dass der Mieter sein fehlerhaftes Verhalten einsieht und – ggfs. mithilfe eines Psychologen – sein Leben wieder in den Griff bekommt.

Letztes Mittel: die fristlose Kündigung

Lässt sich mit dem Messie keine einvernehmliche Lösung finden, bleibt einem Vermieter nur die Kündigung. Vor deren Ausspruch muss er jedoch den Mieter zunächst schriftlich abmahnen, bestenfalls mit Fristsetzung zur Entrümpelung und ggfs. Schadensbeseitigung. Oft wird den Betroffenen dadurch erst bewusst, dass sie sich nicht vertragsgemäß verhalten. Wenn auf die Abmahnung hin nichts passiert, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Laut BGB muss jedoch die Wohnung „erheblich gefährdet“ sein, damit sie wirksam ist. Da es keine allgemeingültige Definition für diese Bezeichnung gibt, beurteilen Richter den jeweiligen Einzelfall. Der Ausgang eines eventuellen Rechtsstreits ist daher nur selten vorhersehbar.

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