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Auszeit für Familien mit geringem Einkommen

Zuschüsse zur Familienerholung

Das vergangene Jahr hat Familien viel abverlangt

Sie sehnen sich nach einer gemeinsamen Pause vom hektischen Alltag, um Kraft zu tanken. Einen gemeinsamen Familienurlaub können sich jedoch nicht alle leisten.

„Das Land Niedersachsen und der Landkreis Emsland fördern Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen“, weiß Birgit Kröger von der Caritas-Beratungsstelle in Meppen und fügt hinzu: „Eine gemeinsame Auszeit ist wichtig für den familiären Zusammenhalt und fördert die Gesundheit aller in dieser schwierigen Zeit.“

Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub können bis zum 31.03.2021 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Homepage www.caritas-os.de/familienerholung bereit und sind in folgenden Beratungsstellen erhältlich:

Lingen: Burgstraße 30, Tel.059180062-0

Meppen: Kuhstraße 42, Tel. 05931 9842-0

Papenburg: Kirchstraße 16, Tel. 04961 9441-0

Sögel: Am Markt 9, Tel. 05952 9370 0

Fragen zur Antragsstellung beantwortet Sabine Fehrmann, Tel. 05931 9842-0, montags und mittwochs in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Ansprechpartnerin: Nadin Kohlbrecher, stellv. Pressesprecherin Caritasverband für die Diözese Osnabrück, nkohlbrecher@caritas-os.de, Tel. 0541/ 34978 191.

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