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Grüne für bessere Erfassung und Bekämpfung homophober Straftaten

Ein schwules Pärchen, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Ein schwules Pärchen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen im Bundestag fordern, dass Straftaten gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Menschen (LSBTI) stärker bekämpft und besser erfasst werden sollen. Ein entsprechender Antrag, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) vorab berichtet, wird am Mittwoch im Bundestag debattiert. Gefordert werden unter anderem bessere Schutzkonzepte für LSBTI-Personen und eine Nennung von homo- oder transfeindlicher Motivation von Übergriffen im Polizeibericht.

Die Berliner Polizei praktiziert das bereits. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst seit 2020 die Kategorien „Geschlecht/sexuelle Identität“ und „sexuelle Orientierung“. Das würde eher verschleiern als aufklären, kritisieren die Grünen. Ulle Schauws, queer- und frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, sagte dem RND: „Wir brauchen endlich eine wirksame Strategie gegen LSBTI-feindliche Hasskriminalität.“ 2019 sei die Anzahl der Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI im Vergleich zum Vorjahr um über 60 Prozent gestiegen. „Der Mordfall in Dresden letztes Jahr war leider nur ein trauriger Höhepunkt.“ Schauws warf Horst Seehofer (CSU) Untätigkeit vor: „Der zuständige Bundesinnenminister hat bis heute keine einzige homo- oder transfeindliche Gewalttat öffentlich verurteilt oder gar ein Wort über die Sicherheit von LSBTI verloren“, sagte die Grüne. „Das ist ein unhaltbarer Zustand und ein klarer Handlungsauftrag.“ Queere Menschen müssten sich überall in Deutschland sicher fühlen – egal, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Die Grünen fordern zudem, den Straftatbestand der Volksverhetzung um die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ zu ergänzen sowie in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren homo- und transfeindliche Beweggründe der Täter explizit zu benennen, damit das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten auch bei diesen Beweggründen in der Regel zu bejahen ist.

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