Bad Bentheim: Erlaubnisfeld für Erdwärme wird deutlich kleiner

Kartendarstellung des verkleinerten Erlaubnisfelds Bentheimer Wald Verkleinerung bei Bad Bentheim
Das Erlaubnisfeld „Bentheimer Wald Verkleinerung“ umfasst nur noch den Mittelteil des ursprünglichen Feldes.

Bei Bad Bentheim darf weiter nach Erdwärme gesucht werden, allerdings auf deutlich kleinerer Fläche. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Erlaubnis der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) aus Lingen eine neue Grenze gezogen: Aus rund 215 Quadratkilometern werden gut 116.

Von der Grenze bis zum Autobahnkreuz

Übrig bleibt ein Mittelstreifen: von der niederländischen Grenze über Bad Bentheim und Schüttorf bis nordöstlich des Autobahnkreuzes A30/A31. Die Bereiche rund um Isterberg im Norden und bis zur Grenze nach Nordrhein-Westfalen im Süden fallen aus dem Feld heraus.

Die NDEWG selbst hatte die Verkleinerung beantragt. Das Unternehmen, das die Erlaubnis „Bentheimer Wald“ bereits seit dem 15. Juni 2022 hält, sieht die größten Potenziale für Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe genau in diesem Streifen.

Erst suchen, dann irgendwann bohren

Mit der Erlaubnis darf die NDEWG bislang nur suchen, nicht bohren. Für tatsächliche Aufsuchungsarbeiten braucht es zusätzlich einen zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplan, und dafür wiederum ein eigenes Beteiligungsverfahren. Ziel des Unternehmens ist es, Erdwärme aus der Region für kommunale und industrielle Projekte nutzbar zu machen. Befristet ist die Erlaubnis unverändert bis zum 14. Juni 2027.

Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe zählt als bergfreier Bodenschatz und fällt unter das Bundesbergrecht; oberflächennahe Geothermie bis 400 Meter Tiefe ist davon nicht betroffen. Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Quelle: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

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