Sport & Freizeit

5.000 Euro für ein Schulpferd: Reitvereine können sich bewerben

Kinder beim Reitunterricht in einer Reithalle
Symbolbild: Saung Digital/Unsplash

Emsland. Lange Wartelisten in der Reitschule, zu wenige Schulpferde: Wer seinem Kind das Reiten ermöglichen will, kennt das Problem. Genau hier setzt die Initiative „100 Schulpferde plus“ an – und Vereine aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim können sich bewerben. Bis zu 5.000 Euro gibt es für den Kauf eines Schulpferdes.

Zehn Fördertöpfe, Vergabe per Los

Hinter dem Projekt stehen die Deutsche Reiterliche Vereinigung und die Reit-WM Aachen 2026. Bis Ende 2027 sollen bundesweit bis zu 100 Schulpferde bezuschusst werden, dazu kommen neun weitere Fördermaßnahmen – insgesamt über 1.000 Leistungen. Wer etwas bekommt, entscheidet ein Losverfahren. Gezogen wird alle drei Monate.

Neben dem Zuschuss für ein Schulpferd stehen zur Auswahl: Einstreu im Wert von 1.500 Euro, Ausrüstung für 1.200 Euro, eine Tagesberatung für die Reitschule vor Ort im selben Wert, Futtermittel für 600 Euro, fünf Reithelme, 600 Euro Zuschuss zur Trainer-C-Ausbildung, ein Bildungspaket für 300 Euro, eine kostenlose Turnierpferdeeintragung sowie Plätze bei Reitschul-Seminaren.

Wer sich bewerben darf

Teilnahmeberechtigt sind Vereine mit Sitz in Deutschland, die Mitglied im jeweiligen Landespferdesportverband sind und einen Schulpferdebereich haben oder mit einer Reitschule kooperieren. Vorausgesetzt wird ein auf Nachhaltigkeit angelegtes Konzept für den Schulpferdebetrieb.

Die Bewerbung läuft über ein Onlineformular und wird nur einmal abgegeben – sie gilt dann für die gesamte Projektlaufzeit. Berücksichtigt werden alle Bewerbungen, die spätestens drei Tage vor einer Auslosung eingegangen sind. Ein Verein kann für zwei Maßnahmen gezogen werden; der Pferdezuschuss zählt dabei gesondert.

Was der Zuschuss verlangt

Beim Schulpferd-Zuschuss sucht der Verein das Pferd selbst aus und wird alleiniger Eigentümer. Ausgezahlt wird erst nach dem Kauf gegen Vorlage des Kaufvertrags, die Zusage verfällt nach sechs Monaten. Das geförderte Pferd muss mindestens zwei Jahre im Schulbetrieb eingesetzt werden, und die Leitlinien zur tierschutzgerechten Pferdehaltung müssen erfüllt sein.

Alle Bedingungen und das Bewerbungsformular stehen auf pferdesport-deutschland.de.

Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung

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