Nordhorn

Nordhorn: Eigentümer zahlt 55.000 Euro für Entsorgung nach Drogenlabor-Brand

Leerstehende Industriehalle mit Bauschutt als Symbolbild
Symbolbild: Ivan Aleksic / Unsplash

Asbestschutt, Chemikaliengebinde und Löschwasser im Keller: Zweieinhalb Jahre nach der Explosion in einer Nordhorner Halle steht fest, wer den Großteil der Aufräumkosten trägt.

Der Eigentümer des Grundstücks soll rund 55.000 Euro erstatten. Darauf haben sich er und der Landkreis am Donnerstag, 27. August, vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück in einem Vergleich geeinigt. Gefordert hatte die Behörde ursprünglich rund 89.000 Euro. Die übrigen Bescheide akzeptiert der Eigentümer im Gegenzug.

Ein Detail im Verfahren wurde für den Landkreis teuer

Die abfallrechtlichen Anordnungen selbst hielt das Gericht nach vorläufiger Einschätzung im Wesentlichen für rechtmäßig. Anders bei den Kosten: Für die Zwischenlagerung der übrigen Abfälle, vor allem der asbesthaltigen, hatte der Landkreis vorher keine Anordnung gegen den Eigentümer erlassen. Ohne diese Grundverfügung fehlte der Ersatzvornahme die Basis – und damit ein Teil der Kostenforderung.

Was seit Januar 2024 in der Halle lag

Am 11. Januar 2024 war ein Bereich des Hallenkomplexes explosionsartig in Brand geraten; darin wurde ein Drogenlabor betrieben. Nach dem Ende der polizeilichen Arbeiten blieben asbestverunreinigter Brandschutt, Asbestbruch, verunreinigter Boden, teils leere Chemikaliengebinde, Brandholz und Löschwasser im Keller zurück. Der Landkreis verlangte vom Eigentümer, Löschwasser und Gebinde zwischenzulagern und die Abfälle zu entsorgen; als das ausblieb, ließ er die Zwischenlagerung selbst durchführen.

Noch ist nichts endgültig

Beide Seiten können den Vergleich binnen zwei Wochen ohne Begründung widerrufen. Dann würde die Kammer in den vier Verfahren (2 A 84/26, 2 A 85/26, 2 A 86/26 und 2 A 89/26) durch Urteil entscheiden.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück

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