Lingen

Fahrrad verloren? Letzte Frist für Eigentümer in Lingen endet am 12. November

Mehrere Fahrräder stehen dicht nebeneinander in einem Fahrradständer
Symbolbild: Toxic Smoker / Unsplash

Wer in Lingen ein Fahrrad vermisst, sollte sich beeilen: Bis Donnerstag, 12. November, können Eigentümer ihre Rechte beim Bürgerbüro der Stadt anmelden. Danach werden alle nicht beanspruchten Fundsachen versteigert.

Eigentümer: Frist bis 12. November

Wer sein Eigentum zurückhaben möchte, meldet sich beim Bürgerbüro der Stadt Lingen (Ems), per E-Mail an buergerbuero@lingen.de oder telefonisch unter 0591 9144-333, und legt einen Eigentumsnachweis vor. Eine Vorschau auf alle eingestellten Fahrräder gibt es ab Montag, 2. November, unter lingen.de/fundsachen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Rad dabei ist.

Versteigerung vom 13. bis 29. November

Was bis zum 12. November niemand beansprucht hat, geht in die Online-Versteigerung. Sie beginnt am Freitag, 13. November, um 12 Uhr und endet am Sonntag, 29. November, um 19 Uhr. Angeboten werden zahlreiche Fahrräder, darunter Marken wie Kalkhoff und Gazelle sowie E-Bikes.

Registrierung vor dem ersten Gebot

Geboten wird über das Portal Fundbüro Deutschland. Wer mitmachen will, legt dort ein Profil an und bestätigt die Registrierung über den Link in der zugeschickten E-Mail. Erst danach ist man freigeschaltet. Den Zuschlag bestätigt das Portal dem Höchstbietenden automatisch innerhalb eines Tages per E-Mail.

Abholen: Fahrräder am Bauhof

Die E-Mail muss bei der Abholung vorgelegt werden, und zwar innerhalb der darin genannten Frist. Fahrräder holen Käufer am Bauhof ab, Willy-Brandt-Ring 35, hinter den Lingener Stadtwerken. Andere ersteigerte Dinge gibt es im Bürgerbüro, Neue Straße 5. Versendet wird nichts. Die Stadt nennt zwei Zahlwege: PayPal im Versteigerungsportal oder Karte beziehungsweise Bargeld bei der Abholung im Bürgerbüro.

Zu beachten: Die Gegenstände werden nicht auf Funktion oder Beschädigungen geprüft. Es gibt keine Garantie und keine Gewährleistung, Umtausch oder Rücktritt sind nicht möglich, eine Haftung übernimmt die Stadt nicht.

Quelle: Stadt Lingen (Ems), Pressemitteilung.

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"