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EU verschärft Regeln für „grüne Werbung“ – neue Pflichten ab 27. September

Wer in der Werbung mit Umweltaussagen arbeitet, muss sich ab dem 27. September 2026 auf strengere EU-Vorgaben einstellen. Betroffen sind vor allem Handelsunternehmen sowie Marketing, Vertrieb und Produktmanagement – auch bei Betrieben im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, teilt die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim mit.

„Nachhaltig“ und „klimaneutral“ auf dem Prüfstand

Die neue EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) nimmt allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ins Visier, ebenso Nachhaltigkeitssiegel auf Websites, in Online-Shops, in sozialen Medien und auf Verpackungen. Solche Angaben müssen künftig belegbar, konkret und nachvollziehbar sein. Siegel dürfen sich künftig auch auf soziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung von Menschenrechten beziehen.

Neue Pflichten bei Garantie und Gewährleistung

Zusätzlich gelten EU-weit einheitliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und zu bestimmten Herstellergarantien. Auch Vorgaben zur Reparierbarkeit, Haltbarkeit und zu Softwareupdates bestimmter Produkte gehören zur Richtlinie.

IHK rät zur frühzeitigen Bestandsaufnahme

„Die neuen Vorgaben lassen sich nicht auf die letzte Minute verschieben. Unternehmen sollten jetzt prüfen, wo sie handeln müssen“, sagt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK. Sie rät, Werbung, Verpackungen, Online-Auftritte sowie Verkaufs- und Informationsprozesse frühzeitig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Praxishilfen, darunter ein Tool zur Prüfung von Werbeaussagen, bietet die IHK unter ihk.de/osnabrueck (Nr. 13000) an. Ansprechpartnerin ist Helga Conrad, Telefon 0541 353-317, E-Mail conrad@osnabrueck.ihk.de.

Quelle: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

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