Meppen: Polizei korrigiert Fahndung – Abgebildeter war unbeteiligt
Die Bilder, mit denen die Polizei am 18. August 2026 nach einem mutmaßlichen Computerbetrug in Meppen gefahndet hat, gehörten nicht zu dem Fall. Der abgebildete Mann ist unbeteiligt.
Das Geldinstitut hatte die Aufnahmen nach Angaben der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim wegen eines technischen Fehlers falsch übermittelt. Bemerkt wurde der Fehler, als sich der Mann von den Fotos selbst bei der Polizei meldete – seine Unschuld ließ sich nachweisen.
Das Fahndungsfoto ist aus diesem Beitrag entfernt und aus dem Bildarchiv gelöscht worden. Die Polizei bittet darum, die Bilder und persönliche Daten nicht weiterzuverbreiten.
In der Sache selbst geht es um den Verdacht, dass am 6. Februar 2026 mit der EC-Karte einer Geschädigten unbefugt Bargeld an einem Geldautomaten abgehoben wurde. Die weiteren Ermittlungen laufen an.
Korrekturhinweis: Dieser Beitrag vom 18. August 2026 trug zunächst die Überschrift „Meppen: Fahndung nach Computerbetrug ist beendet“ und gab wieder, der Gesuchte habe sich selbst gemeldet. Nach der Korrektur der Polizei vom 24. August 2026 ist klar, dass die Bilder einen Unbeteiligten zeigten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Quelle: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim