Meppen: Todesdrohungen und Untreue vor dem Schöffengericht

Er werde sein Gegenüber umbringen: Das soll ein Mann am späten Abend des 18. April 2025 in Meppen mehrfach geschrien haben, während er einen anderen Menschen lebensgefährlich angegriffen haben soll. Am Mittwoch, 30. September, beschäftigt der Fall das Schöffengericht am Amtsgericht Meppen.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, die andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, und zwar mit einer das Leben gefährdenden Behandlung. Die Verhandlung beginnt um 11 Uhr in Saal 2, vier Zeugen sind geladen.
Rechnungswesen: zwölf Taten in knapp einem Jahr?
Schon ab 9.15 Uhr sitzt im selben Saal ein Mann auf der Anklagebank, der im Rechnungswesen einer Firma für Lebensmitteltechnik gearbeitet hat. Die Anklage wirft ihm Untreue in zwölf Fällen vor, begangen zwischen Januar und Dezember 2023 in Rastdorf und anderswo. Unter anderem soll er fünfmal Gegenstände für das Unternehmen an Dritte verkauft und das Geld behalten haben. Der Schaden soll sich auf knapp 10.000 Euro belaufen. Eine Zeugin ist geladen.
So sieht die Woche am Amtsgericht aus
Insgesamt stehen vom 28. September bis 2. Oktober 14 öffentliche Verhandlungen auf dem Plan. Bis auf die beiden Schöffengerichtsverfahren sitzt jeweils ein Strafrichter allein vor.
Montag, 28. September, Saal 1: Um 9 Uhr geht es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, um 10 Uhr um Fahren ohne Fahrerlaubnis, um 11 Uhr um schweren Diebstahl und um 13 Uhr um gefährliche Körperverletzung.
Dienstag, 29. September, Saal 1: Um 9 Uhr wird wegen Nötigung verhandelt.
Mittwoch, 30. September, Saal 2: Nach den beiden Schöffengerichtsterminen um 9.15 Uhr (Untreue) und 11 Uhr (gefährliche Körperverletzung) folgt um 13 Uhr ein Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls. Um 14.30 Uhr wird ein Betrugsprozess fortgesetzt, der am 9. September begonnen hat.
Donnerstag, 1. Oktober, Saal 1: Auf dem Programm stehen Diebstahl (9 Uhr), Körperverletzung (9.45 Uhr), Beleidigung (10.45 Uhr), Fahren ohne Fahrerlaubnis (11.45 Uhr) und gefährliche Körperverletzung (14 Uhr).
Freitag, 2. Oktober: Für diesen Tag sind keine Sitzungen angekündigt.
Wer zuschauen möchte
Die Verhandlungen sind öffentlich. Wer hingehen möchte, sollte wissen: Termine können kurzfristig aufgehoben werden, das Gericht behält sich Änderungen ausdrücklich vor.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Quelle: Amtsgericht Meppen, Pressestelle


