Fehlende Erhaltungsziele im Moor: NABU will den Windpark Kleinringer Wösten verhindern

Sing- und Zwergschwan, Kranich, Rohrweihe: Für diese Arten hätte der Landkreis nach Auffassung des NABU Erhaltungsziele festlegen müssen, als das Georgsdorfer Moor als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Weil das nicht geschah, sieht der Verband nun ein Genehmigungshindernis für den geplanten Windpark „Kleinringer Wösten“.
Ein Urteil aus Luxemburg als Hebel
Vor Bauvorhaben in der Nähe von EU-Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten steht die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Sie soll belegen, dass das Schutzgebiet nicht beeinträchtigt wird.
Der Europäische Gerichtshof hat nach Angaben des NABU am 16. Juli 2026 entschieden (Aktenzeichen C-27/25 und C-356/25), dass diese Prüfung erst zulässig ist, wenn für sämtliche im Gebiet vorkommenden Arten und Lebensräume Erhaltungsziele abschließend formuliert wurden. Fehlen sie, fehlt der Prüfung der Maßstab – und ohne Prüfung keine Genehmigung.
Was der Verband daraus für die Grafschaft ableitet
Das Naturschutzgebiet Georgsdorfer Moor ist Teil des Vogelschutzgebietes „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“. Der NABU hatte bei der Ausweisung Erhaltungsziele für mehrere Vogelarten gefordert, ohne Erfolg.
„Dieser Forderung ist der Landkreis nicht nachgekommen“, sagt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland Mitte. Der Verband fordert deshalb, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark zu versagen.
Nicht nur ein Windpark
Hübner sieht in dem Urteil vor allem Druck auf die Behörden, die fehlenden Erhaltungsziele endlich nachzuliefern. Wo das nicht geschieht, könnten nach dieser Lesart auch andere Vorhaben in der Nachbarschaft von Schutzgebieten hängen bleiben. Wie die zuständige Genehmigungsbehörde den Fall bewertet, ist bislang nicht bekannt.
Quelle: NABU Emsland/Grafschaft Bentheim


