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2021 ist das Jahr der Briefwahl

Meppen. Am 12. September wählen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen. In Meppen werden Stimmen zur Wahl des Bürgermeisters, des Stadtrates sowie des Kreistages abgegeben. Bislang haben beinahe 4.000 Meppenerinnen und Meppener die Möglichkeit der Briefwahl genutzt.

In Meppen werden am 12. September Stimmen zur Wahl des Bürgermeisters, des Stadtrates sowie des Kreistages abgegeben. Bislang haben beinahe 4.000 Meppenerinnen und Meppener die Möglichkeit der Briefwahl genutzt (Symbolfoto).

29.162 Bürgerinnen und Bürger sind am 12. September in Meppen zur Kommunalwahl aufgerufen

Sie haben drei Stimmzettel auszufüllen: Neben dem Stadtrat und dem Kreistag ist auch ein Bürgermeister zu wählen. Die Stadt Meppen ruft alle Wahlberechtigten auf, sich an der Wahl zu beteiligen. „Für die Demokratie ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“, sagt Stadtwahlleiter Matthias Wahmes. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke die Legitimation der Volksvertretungen. Bei der letzten Kommunalwahl bestritten 57,09 Prozent der Meppenerinnen und Meppener den Weg zur Wahlurne.

Dabei lässt sich vermuten, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Anzahl der Briefwähler*innen in diesem Jahr besonders hoch ist. „Donnerstagabend, 2. September, hatten bereits 3.916 Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen angefordert“, berichtet Wahmes. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es insgesamt 2.080 Briefwählerinnen und Briefwähler.

Unterdessen laufen die Wahlvorbereitungen in der Stadtverwaltung auf Hochtouren

Insgesamt 38 Wahllokale, die am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet haben, werden eingerichtet. Wer am 12. September verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen. Die Unterlagen hierzu können entweder gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte persönlich im Bürgerbüro der Stadt Meppen, Markt 43, abgeholt oder schriftlich beantragt werden. Hierzu findet sich ein entsprechender Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben bis zum 10. September, 13.00 Uhr, der Stadt Meppen vorliegen.

Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abholen, haben Gelegenheit, die Briefwahl auch vor Ort im Bürgerbüro durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen händigen der oder dem Wählenden die Wahlunterlagen aus, welche in der dort befindlichen Wahlkabine ausgefüllt werden können. Einzige Voraussetzung: die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises.

Die Unterlagen können auch online unter www.meppen.de angefordert werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden Wahlscheinanträge auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen.

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