Amtsgericht Nordhorn: Computerbetrug mit fremder EC-Karte und Angriff auf Polizisten vor Gericht

Nordhorn. Mit 20.000 Euro, die mit einer fremden EC-Karte abgehoben worden sein sollen, befasst sich am Donnerstag, 5. November 2026, das Schöffengericht am Amtsgericht Nordhorn. Insgesamt hat das Gericht für Dienstag und Donnerstag der kommenden Woche zwölf Termine in den Sälen 41 und 42 angesetzt. Änderungen sind laut Gericht möglich.
Viermal 5000 Euro vom fremden Konto
Dem Angeklagten im Computerbetrugsverfahren wird vorgeworfen, mit einer fremden EC-Karte und der dazugehörigen PIN viermal jeweils 5000 Euro von einem fremden Konto abgehoben und das Geld behalten zu haben. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin am Amtsgericht de Leve beginnt um 9 Uhr in Saal 41. Zwei Zeugen sollen gehört werden.
Gegenwehr bei Polizeikontrolle in Neuenhaus
Bereits am Dienstag, 3. November, um 11 Uhr verhandelt das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Rieger gegen einen jungen Mann, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Er soll sich am 13. November 2025 in Neuenhaus bei einer Polizeikontrolle heftig gewehrt und die Beamten beleidigt haben. Die Terminliste des Gerichts führt das Verfahren unter dem Vorwurf des tätlichen Angriffs und weiterer Delikte. Zeugen sind nicht geladen.
Die weiteren Termine
Am Dienstag, 3. November, verhandelt der Strafrichter um 9 Uhr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiterer Vorwürfe sowie zeitgleich in einem zweiten Saal wegen Körperverletzung. Um 11 Uhr geht es um den Vorwurf, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, um 11:45 Uhr um falsche Verdächtigung und um 13:15 Uhr um Urkundenfälschung.
Am Donnerstag, 5. November, folgen nach dem Computerbetrugsverfahren um 11 Uhr ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und um 11:15 Uhr eines wegen Diebstahls. Um 13:15 Uhr verhandelt der Strafrichter wegen Straßenverkehrsgefährdung und weiterer Vorwürfe, zur gleichen Zeit in Saal 42 wegen des Vorwurfs des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Außerdem steht eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor dem Jugendrichter auf dem Plan.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Amtsgericht Nordhorn


