EmslandMeppen

Stadt fördert Existenzgründungen in der Innenstadt

Ab sofort fördert die Stadt Meppen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe mit „zentrenrelevanten Sortimenten“

Damit folgt die Stadt Meppen auch einem Antrag der SPD-Fraktion, die die Förderung von Einzelhandelsgründungen beantragt hatte.

 

 

„Die entsprechende Förderrichtlinie wurde bereits Ende des vergangenen Jahres auf den Weg gebracht. Corona war seinerzeit noch kein Thema“, so Bürgermeister Helmut Knurbein.

Ziel dieser kommunalen Förderung sei es, Gründerinnen und Gründer (nachfolgend Gründer) auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen und eine nachhaltige Verbesserung der Situation des Einzelhandels der Innenstadt zu erzielen. Mit Blick auf die gegenwärtige Situation und die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft sei diese Initiative insbesondere zu begrüßen, waren sich die Stadtratsmitglieder in der ersten Sitzung nach der Corona bedingten Pause einig und votierten einstimmig für die Umsetzung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmensgründungen für den Einstieg in die Selbstständigkeit, die Übernahme sowie die Umsiedlung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes in der Innenstadt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Gründer im Bereich Handel und Gastronomie mit einem innenstadtrelevanten Sortiment.

Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Erwerb von Immobilien. Die Förderhöhe beträgt maximal zehn Prozent der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars an die Stadt Meppen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung/ Citymanagement, Markt 43, 49716 Meppen zur richten. Die Verwendung des Zuschusses ist hier innerhalb von vier Monaten nach Auszahlung nachzuweisen.

Das gegründete Unternehmen muss seinen Sitz für die Dauer von mindestens drei Jahren im Fördergebiet beibehalten. Andernfalls kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden.

Für Fragen stehen Wirtschaftsförderer Alexander Kassner, Tel.: (05931) 153-226, E-Mail: a.kassner@meppen.de, und sein Team zur Verfügung.

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