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Städtische Ferienbetreuung fällt aus

Notbetreuung für bestimmte Berufsgruppen

Nordhorn. Die Stadt Nordhorn hat die Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus abgesagt.

 

 

Es wird während der Osterferien vom 30. März bis zum 14. April lediglich eine Notbetreuung in Kleingruppen angeboten. Hierfür können ausschließlich Kinder im Grundschulalter angemeldet werden. Wie bei der Notbetreuung in Grundschulen ist die Voraussetzung für die Teilnahme, dass beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise allein Erziehende des jeweiligen Kindes in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig und dort unabkömmlich sind.

Das betrifft Beschäftigte im medizinischen oder pflegerischen Bereich, bei der Polizei, im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder im Vollzugsbereich. Die Beschäftigung ist nachzuweisen.

 

Die Notbetreuung wird durch Fachpersonal zu den üblichen Elternbeiträgen angeboten. Sie findet montags bis freitags von 7.30 Uhr bis maximal 17.00 Uhr statt. Es gilt eine Anmeldefrist bis Mittwoch, den 25. März 2020.

 

Nähere Auskunft und Anmeldeformulare gibt es bei der Stadt Nordhorn, Abteilung Jugendarbeit, Telefon 05921 878-332, E-Mail friedbert.porepp@nordhorn.de

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