Knapp 40.000 Euro Einnahmen aus Krippenbeiträgen fehlen
Stadt erhebt keine Beiträge für geschlossene Krippenhäuser
Haren (Ems). Nach der Schließung der Kindertagesstätten am 16. März dieses Jahres aufgrund der Corona-Pandemie, konnten diese am 22. Juni ihre Tore wieder für den eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass die Betreuungszeiten eingeschränkt wurden, die Bring- und Abhol-Phasen entzerrt wurden sowie das Mittagsangebot reduziert wurde. Die Kinder werden ausschließlich in geschlossenen Gruppen betreut; gruppenübergreifende Tätigkeiten sind vorerst ausgeschlossen. Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes konnte jedem Kind unter den o.g. Einschränkungen ein Betreuungsangebot gemacht werden. Bis zum Beginn der Schließzeiten in den Sommerferien waren dann nahezu alle Kinder wieder in den Kindertagesstätten.
Da in den Monaten April, Mai und Juni lediglich eine Notbetreuung unter Erfüllung bestimmter Kriterien angeboten werden konnte, erlies der Verwaltungsausschuss in den Sitzungen vom 5.Mai und 23. Juni sowie am 15. September die Krippenbeiträge für diese drei Monate allen Eltern, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben konnten. Die dabei entstandenen Mindereinnahmen für diesen Zeitraum betragen insgesamt 38.989 EUR, die über das städtische Defizit bzw. aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu tragen sind.
„Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Emslandes haben eine emslandweit einheitliche Lösung bei den Krippenbeiträgen angestrebt. Desto erfreulicher ist es, dass wir das nun auch so umsetzen konnten und auch die politischen Gremien diese Lösung so mittragen“, bekräftigt Markus Honnigfort, Bürgermeister der Stadt Haren (Ems).