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Meppen will Grundstücke mit Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau an Investoren verkaufen

Meppen.

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2019 eingehend über das Thema Wohnraumversorgung in der Kommune, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf an öffentlich gefördertem sozialen Mietwohnungsbau beraten. Ein aktuelles Wohnraumversorgungskonzept der Firma NWP Planungsgesellschaft Oldenburg aus dem Jahr 2018 bescheinigt der Stadt Meppen für die kommenden Jahre einen zunehmenden Bedarf an kleinen, preislich erschwinglichen und barrierefreien Mietwohnungen. Die Zahl der Singlehaushalte wird sich bis zum Jahr 2035 auf 43 % aller Haushalte erhöhen. 33,5 % der Einwohner werden dann sechzig Jahre oder älter sein. Bedingt durch diese demographische Entwicklung wird auch die Zahl der Seniorenhaushalte zunehmen.

 

 

Gleichzeitig wird die Anzahl der geförderten und gebundenen Mietwohnungen im Stadtgebiet (Zugang nur mit Wohnberechtigungsschein) in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen, da in vielen Fällen die Zweckbindung ausläuft. Aufgrund der günstigen Entwicklung am Zinsmarkt ist in den letzten Jahren kaum noch Wohnraum im Bereich des sozialen Wohnungsbaus entstanden. Sofern nicht kurzfristig neue öffentlich geförderte Wohnungen im Bereich des Mehrfamilienhausbaus entstehen, wird sich der Bestand dieser günstigen, preisgebundenen Wohnungen bis zum Jahr 2023 von durchschnittlich 245 auf dann nur noch 50 Wohnungen vermindern.

 

Das Land Niedersachsen ist für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zuständig. Über die NBank können für Bauvorhaben derzeit zinsfreie Darlehn mit Tilgungsnachlässen bis 15 % beantragt werden. Im Laufe des Jahres sollen die Förderbedingungen nochmals verbessert werden. Der Zugang zu diesen öffentlich geförderten Wohnungen ist einkommensschwachen Haushalten vorbehalten. Die Wohnungen unterliegen zusätzlich einer Mietpreisbindung.

 

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass hier schnell gehandelt werden muss, um einen gewissen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet zu erhalten bzw. neu zu generieren. Dazu wurde die Verwaltung nun beauftragt, interessierten Investoren städtische Grundstücke mit Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau (Zielgröße 30 – 50 %) anzubieten. Die restlichen Wohnungen des Mehrfamilienhauses könnten frei finanziert werden. Durch diese Verfahrensweise würde sich eine gute Durchmischung der verschiedenen Einkommensschichten im Objekt ergeben. Die Stadt hat einige geeignete Grundstücke im Portfolio, die kurzfristig an interessierte Investoren verkauft werden können. Dabei soll sich der Kaufpreis am Bodenrichtwert orientieren.

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