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Vorausschauende Schulplanung dank Schulentwicklungsplan

Bildung spielt eine zentrale Rolle für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit einer Kommune

Meppen. Daher gestaltet die Stadt Meppen die städtische Bildungslandschaft aktiv mit und hat Maßnahmen dank des Schulentwicklungsplanes immer im Blick.

(v.l.) Bürgermeister Helmut Knurbein, Marion Rednik, Schulleiterin der Overbergschule, Christian Golkowski, Fachbereichsleiter Bildung, Familie, Jugend und Sport, und Enno Westrup, Stadtbaurat, blicken voller Vorfreude der bevorstehenden Sanierung der Overbergschule entgegen.

Die Aufgabe einer vorausschauenden Schulplanung besteht darin, zukünftige Entwicklungen möglichst genau zu prognostizieren. Grundlage hierfür bilden die vorhandene räumliche und technische Ausstattung, die aktuellen Schülerzahlen, die in Meppen aktuell tatsächlich gemeldeten Kinder der entsprechenden Jahrgänge, die Bevölkerungsprognose sowie das Anmeldeverhalten an den verschiedenen Schulformen im weiterführenden Bereich.

„Auch wenn in Niedersachsen ein Schulentwicklungsplan nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat unser Fachbereich Bildung, Familie, Jugend und Sport einen solchen erarbeitet“, sagt Bürgermeister Helmut Knurbein und erklärt den Grund: „Ein Plan ermöglicht es, die Schulen qualitativ fortlaufend zu verbessern und ist zudem Grundlage für politische Beratungen und Beschlussfassungen. Da die Schulträger nach dem Schulgesetz verpflichtet sind, die erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen, haben sich die städtischen Gremien in den vergangenen Jahren oftmals mit diesen Themen beschäftigt und waren durch den Schulentwicklungsplan somit sehr gut vorbereitet.“

Die Stadt Meppen konnte bereits viele Maßnahmen aus dem Schulentwicklungsplan umsetzen bzw. in die Wege leiten. So wurden beispielsweise im Jahr 2019 die Sanitäranlagen in der Grundschule Hemsen erneuert. Nahezu zeitgleich erfolgte die Errichtung einer neuen Decke inklusive Beleuchtung in der Eingangshalle der Pestalozzischule, die zu dieser Zeit noch in städtischer Trägerschaft stand.

Aktuell laufen die Vorplanungen zur Sanierung der Overbergschule

Hier wird mit den Baumaßnahmen in den Sommerferien begonnen. Zudem werden in den Grundschulen in Hemsen und Versen Räume erschlossen, die zukünftig für den Ganztag und zur Differenzierung genutzt werden können.

Auch in Zukunft stehen weitere Maßnahmen an. So werden im Jahr 2022 umfangreiche Baumaßnahmen an der Hasebrinkschule durchgeführt.

Ein weiteres Großprojekt stellt der Neubau einer Grundschule an der Versener Straße dar, die in 2023 den Betrieb aufnehmen wird. Die Schule wird zukünftig die Marienschule als bisher einzige Grundschule im Stadtteil Esterfeld entlasten. Angesichts des zusätzlichen Bedarfes an Kita-Plätzen wird in diesem Gebäude auch eine Kita mit drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen eingerichtet.

„Im Anschluss an die Neubaumaßnahme an der Versener Straße werden wir die Marienschule auf den neuesten Stand bringen“, erklärt Bürgermeister Helmut Knurbein. Hier haben bereits die ersten Planungsgespräche stattgefunden.

Auch wenn die Stadt Meppen schon zahlreiche Veränderungen umsetzen bzw. in die Wege leiten konnte, zeichnen sich weitere Handlungsbedarfe ab. Aus diesem Grund wird die Stadt Meppen im Jahr 2022 einen neuen Schulentwicklungsplan erarbeiten. Der Schwerpunkt wird in diesem Plan auf der Ganztagsbetreuung liegen.

„Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder im Grundschulalter und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Knurbein. Die Kreisstadt sei hier bereits auf einem sehr guten Weg und biete an allen Schulstandorten den offenen Ganztag an.

Zum 1. August 2026 soll nach dem Bestreben der Bundespolitik nun ein Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung geschaffen werden. Dieser fordert ein fünftägiges Betreuungsangebot von montags bis freitags sowie eine Betreuung in den Ferien, mit Ausnahme von vier Wochen in den Sommerferien.

Der Anspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit soll ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

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