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Pflege: Lauterbach kritisiert Spahn-Vorstoß

Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsökonom, Karl Lauterbach, hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Absenkung der finanziellen Belastung bei pflegebedürftigen alten Menschen als nicht weitgehend genug kritisiert – auch wenn er in die richtige Richtung gehe. Die Entlastung betrage 86 Euro im Monat – bei einer finanziellen Gesamtbelastung von monatlich 2.000 Euro und mehr – und die Kostenentwicklung in der Pflege sei sehr „dynamisch“, sagte Lauterbach dem ARD-Hauptstadtbüro im „Bericht aus Berlin“. „Von daher wird das bald wieder aufgefressen sein durch die Steigerungen in den Kosten.“

Lauterbach forderte, als ersten Schritt die sogenannte „medizinische Behandlungspflege“ komplett von den Krankenkassen bezahlen zu lassen, um den Eigenanteil der Versicherten weiter zu senken. Außerdem solle den Versicherten erstmals in der seit 1995 bestehenden sozialen Pflegeversicherung angeboten werden, durch einen höheren Beitrag eine Vollkaskoversicherung bei Pflegebedürftigkeit abzuschließen. Bisher ist die soziale Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung, der aktuelle Beitrag beträgt 3,05 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Zur Gegenfinanzierung schlug Lauterbach außerdem vor, privat Versicherte sollten künftig ebenfalls Beiträge in die Pflegeversicherung zahlen. Das wäre schon jetzt notwendig: „Wenn die Privatversicherten so einzahlen würden wie gesetzlich Versicherte bei gleichem Einkommen, dann bräuchte man den Steuerzuschuss gar nicht.“ Weiter forderte der SPD-Politiker, dass Bundesländer und Kommunen sich an den Kosten der Infrastruktur von Pflegeheimen beteiligen sollten, damit die Einrichtungen zum Beispiel nicht mehr Kapital- oder Leasingkosten auf Pflegebedürftige umlegen. Das kann im Monat mehrere hundert Euro pro Person ausmachen. Im Gegenzug, so forderte Lauterbach, müssten Kommunen und Länder aber auch Pflegeplanungsrechte bekommen.

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