Aktuell

Ex-Verfassungsrichter: Digitale Wahlen müssten ins Grundgesetz

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat in der Debatte um digitale Parteitage Grünen und FDP in der Annahme widersprochen, es bräuchte dafür keine Änderung des Grundgesetzes. „Ich hätte keine Bedenken, wenn man neben der notwendigen Änderung des Parteiengesetzes auch das Grundgesetz entsprechend ändern würde, um digitale Wahlen unter besonderen Umständen zu ermöglichen“, sagte Papier der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Um Rechtssicherheit zu haben, wäre es sogar entscheidend, diese Möglichkeit in der Verfassung zu verankern.

„Damit wäre dann jeder Streit über die Zulässigkeit digitaler Vorstandswahlen ausgeräumt“, so Papier weiter. Durch eine ausdrückliche Grundgesetzänderung könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, künftig Parlamentswahlen unter besonderen Umständen digital durchzuführen. In jedem Fall müssten die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet bleiben. „Die Abgeordneten sind stets in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen“, so der frühere Verfassungsrichter. Grüne und FDP halten eine Grundgesetzänderung bislang nicht für notwendig, um digitale Parteitage mit Wahlen zu ermöglichen. Union und SPD diskutieren derzeit noch über Möglichkeiten, Wahlen auch ohne Präsenzparteitage abzuhalten.

Mehr anzeigen

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"