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Verbraucherschützer fordern Rückerstattungen der Kosten von Reisen

Reisender an einem Fahrkartenautomaten der Bahn, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Reisender an einem Fahrkartenautomaten der Bahn, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat nach dem Bund-Länder-Beschluss für einen teilweisen Corona-Lockdown im November vor einer Benachteiligung von Verbrauchern gewarnt. „Wenn touristische und Freizeitaktivitäten nicht mehr wahrgenommen werden können, dürfen Verbraucher nicht auf ihren bereits bezahlten Kosten sitzen bleiben“, sagte Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der „Rheinischen Post“. Dass Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen sollen, müsse auch bedeuten, dass es keine erneuten Zwangsgutscheine, sondern Erstattungen von Vorauszahlungen gebe, sagte Müller.

„Die Bahn und die Fluglinien müssen den Reisenden im November eine kostenlose Umbuchung ermöglichen“, forderte er. Der VZBV-Chef rechnete insgesamt mit einer großen Akzeptanz der Beschlüsse bei den Bürgern, wenn sie nachvollziehbar seien. „Steigende Infektionszahlen erfordern drastische Einschränkungen. Sie werden von Verbrauchern mehrheitlich unterstützt, wenn die Maßnahmen verständlich, fair und effizient sind“, sagte Müller.

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