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Röttgen für Abschiebung von Gefährdern nach Syrien

Syrien, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Syrien, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Norbert Röttgen, fordert, Abschiebungen auch nach Syrien bei Gefährdern möglich zu machen. „Es geht um ein klares politisches Zeichen nach innen und nach außen, dass Deutschland kein Schutzort für terroristische Gefährder ist. Durch den pauschalen Abschiebestopp nach Syrien genießen syrische Gefährder momentan eine Garantie, dass wir sie nicht zurückschicken“, sagte er der „Welt“ (Donnerstagausgabe).

Bisher werden abgelehnte Asylbewerber unter keinen Umständen nach Syrien zurückgeschickt, weil dort ein Bürgerkrieg tobt. Dieser Abschiebestopp läuft jedoch Ende des Jahres aus und müsste von der Innenministerkonferenz verlängert werden, die an diesem Donnerstag dazu tagt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich gegen eine Verlängerung ausgesprochen und will stattdessen künftig jeden Einzelfall prüfen. Ihm springt nun Röttgen bei: „Wenn Gefährder unseren Schutz missbrauchen, indem sie uns als Staat und Gesellschaft angreifen, dann haben sie den Schutz durch unser Land verwirkt. Der Staat muss dann alle verfügbaren Mittel in die Hand bekommen, solche Gefährder zurückzuschicken – auch nach Syrien.“ Der generelle Abschiebestopp nach Syrien müsse deshalb für terroristische Gefährder schnellstens aufgehoben werden. Der Kandidat hat seinen Vorschlag abgestimmt mit einem der führenden CDU-Innenpolitiker aus der Bundestagsfraktion, Alexander Throm. „Wenn jemand selbst erklärt, er sei Feind von Deutschland und er beabsichtige, hier Menschen zu töten oder zu schädigen, dann hat er keinen Schutz verdient: und zwar weder den Schutz des Asylrechts, noch den Schutz des Abschiebestopps“, sagte Throm der „Welt“. Bisher scheiterten Rückführungen nach Syrien auch daran, dass das Auswärtige Amt die Lage in dem Bürgerkriegsland als nicht sicher einstufte. Von diesem Kriterium wollen Röttgen und Throm nun abweichen. „Beim Abschiebestopp muss eine Ausnahme für Gefährder gemacht werden, unabhängig von der Bewertung der Sicherheitslage in Syrien durch das Auswärtige Amt. Denn nur dann besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, diese gefährlichen Terroristen in Abschiebehaft als Sicherungshaft zu nehmen“, so Throm.

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