Haus & Garten

Käufer zahlen Makler künftig nur noch zur Hälfte 

Immobilienkäufer mussten bislang bei Einhaltung eines Maklers durch den Verkäufer tief in die Tasche greifen

Die Maklergebühren wurden vielerorts allein dem Käufer eines Hauses oder einer Wohnung in Rechnung gestellt. Verkäufer zahlten bislang in einigen Bundesländern nichts für den Makler. Das ändert sich nun. Der Bundestag hat vor kurzem das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beschlossen.

 

 

Spürbare Entlastung bei den Erwerbsnebenkosten

 

Bei einem angenommenen Hauspreis von 300.000 Euro kamen bislang noch gut 20.000 Euro oder knapp für den Makler auf den Kaufpreis oben drauf. Das verteuerte den Hauskauf erheblich.

Zusammen mit den anderen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Grundbuch- und Finanzierungskosten konnte sich die Summe der Nebenkosten je nach Höhe der Grunderwerbssteuer in der Gemeinde schnell auf bis zu 15 % des Kaufpreises oder im Beispiel etwa 45.000 Euro zusammenaddieren.

Für Immobilien in Kassel muss beispielsweise eine Grunderwerbssteuer von 6 % beim Kauf entrichtet werden, berichtet Immoperlen. Mitunter müssen auch mögliche Erschließungskosten beim Kauf mitberücksichtigt werden.

Mit der nun beschlossenen Teilung der Maklergebühren zwischen dem Käufer und dem Verkäufer könnte der Kauf einer Immobilie nun etwas billiger werden. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg war es übrigens schon bisher üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen.

 

Es gibt aber auch Kritik an dem neuen Gesetz

 

Kritiker des neuen Gesetzes monieren jedoch, dass die Hälfte der Maklerprovision, die zukünftig auf den Verkäufer entfällt, von vielen Verkäufern zukünftig durch eine Erhöhung des Kaufpreises an sich verwässert wird. Das hätte dann keine finanziellen Auswirkungen für den Käufer, da er seinen zu zahlenden Anteil an der Maklerprovision durch den erhöhten Kaufpreis refinanzieren kann.

Der Kaufpreis eines Hauses selbst ist schließlich Verhandlungssache und nicht vom Gesetzgeber geregelt. Das würde in letzter Konsequenz auch bedeuten, dass zusätzlich zu dem erhöhten Kaufpreis auch noch eine höhere Provision durch den Käufer zu zahlen ist. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Tatsächlich ist an dieser Kritik etwas dran. Besonders in angespannten Märkten mit einer hohen Nachfrage nach Immobilien und daher steigenden Immobilienpreisen ist es fast schon unerheblich, ob noch einmal 10.000 Euro zusätzlich auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Letztlich sind es Angebot und Nachfrage, die die Preise auf den Märkten Regeln.

 

Nebenkosten sollten auf jeden Fall mit Eigenkapital finanziert werden

 

Selbst wenn die Angebote manchmal verlockend sind. Die Nebenkosten und am besten auch ein Teil des Kaufpreises sollten unbedingt mit Eigenkapital finanziert werden. Der Grund ist, dass das Darlehen von der austeilenden Bank auch verkauft werden kann.

Spätestens bei einer Prolongation des Darlehens, zum Beispiel nach fünf oder zehn Jahren, aber auch schon vorher könnte es passieren, dass der Darlehensgläubiger einen Teil des Darlehens fällig auf einmal stellt, wenn der Wert des Hauses geringer als das gesamte Restdarlehen ist.

Insbesondere internationale Finanzinvestoren, die den Banken viele Darlehen abkaufen, kommen mit dieser für viele unfairen Praxis daher. Passen jedoch Finanzierungsumme und der Wert des Hauses zusammen oder übersteigt der Wert des Hauses die Darlehenssumme sind Hauskäufer in der Regel auf der sicheren Seite. Sie können sich dann im Zweifel nach einem neuen Darlehensgeber umschauen.

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